Trauung

Sie möchten heiraten und sich kirchlich trauen lassen. Wir begleiten Sie gerne.  

 

Voraussetzungen:- Beide Brautleute müssen die Trauung begehren. Einer der Brautleute gehört der evangelischen Kirche an. Es können auch Trauungen mit aus der Kirche ausgetretenen und nichtgetauften Brautleuten unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. In solchen Fällen bitte rechtzeitig ansprechen. - Ist ein Ehepartner geschieden, kann eine Trauung aus seelsorgerlichen Gründen erfolgen. Allerdings ist ein Gespräch vor der Festlegung des Termins zu führen, da eine solche Trauung nur mit Genehmigung des Dekanatsamtes erfolgen kann.

Keine Trauungen sind in der Karwoche und an den Samstagen vor Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Anmeldung bitte rechtzeitig an die Pfarrämter.  Die gesetzliche Eheschließung erfolgt auf dem Standesamt. Sie kommen nach evangelischem Verständnis also als verheiratetet zur kirchlichen Trauung, um einen Gottesdienst aus Anlass Ihrer Eheschließung zu feien. In diesem Traugottesdienst sollen Sie darin bestärkt werden, dass Sie Ihren gemeinsamen Weg im Vertrauen auf Gott zuversichtlich gehen können. Auf dem Standesamt geben Sie ihr Versprechen mit einem schlichten Ja. Bei der kirchlichen Trauung machen Sie einen wichtigen Zusatz "Ja, und Gott helfe mir."  Im Traugottesdienst danken wir für das Verstehen, das zwischen Ihnen gewachsen ist. Wir fragen, wie Ihr gemeinsamer Weg gelingen kann und bedenken dazu Worte der Bibel. Vor allem aber wollen wir Ihnen für Ihren gemeinsamen Weg Gottes Segen zusprechen.