Die Kirchenplege

Die Kirchenpflege ist zuständig für die Erstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der Kirchengemeinde. Sie verwaltet die Finanzen der Kirchengemeinde und führt die Kasse. Die Kirchenpflege vereinnahmt Spenden an die Kirchengemeinde, ob zweckgebunden oder nicht, stellt hierfür Spendenbescheinigungen aus, verwaltet die Einnahmen aus dem Kirchgeld und vereinnahmt die Kirchenopfer.

 

Die Kirchenpflege wird von einer Kirchenpflegerin oder einem Kirchenpfleger geleitet, der vom Kirchengemeinderat in der Regel auf acht Jahre gewählt wird. Altersgrenze für die KirchenpflegerIn ist i. d. R. das 73. Lebensjahr.

 

>Kirchenpfleger

 

 

 

Zur Geschichte der Kirchenpflege:

Der erste Kirchenpfleger in Auendorf wurde 1889 vom ersten Kirchengemeinderat in Auendorf gewählt. Er war Nachfolger des Stiftungspflegers, der vom Stiftungsrat, bestehend aus dem Gemeinderat sowie dem Pfarrer von Auendorf gewählt wurde. Der Stifungspfleger wurde in Auendorf, wie in vielen anderen Orten auch als "Heiligenpfleger" bezeichnet.