Läuteordnung für die Glocken
der Stephanuskirche in Auendorf

(mit Hinweisen zur Handreichung für örtliche Läuteordnungen in der Württ. Evang. Landeskirche
aus der Bekanntmachung "Der Dienst der Glocken" des Evang. Oberkirchenrats vom 12. September 1956 (Abl. 37 Beibl. 3))

 

Die Glocken der Stephanuskirche in Auendorf läuten zur Ehre Gottes, zur Erinnerung für die Christen an ihre Pflicht zum Lob Gottes, als öffentliches Bekenntnis zum Evangelium und zu deren Verkündigung sowie zum Andenken an bestimmte christliche Ereignisse und zum Ruf in den Gottesdienst.

Daneben besteht für die bürgerliche Gemeinde Bad Ditzenbach das "herkömmliche" Recht, die Glocken der Evangelische Kirchengemeinde Auendorf in ganz bestimmtem Umfang für ihre Zwecke mitzubenützen. Das geltende staatliche Recht hierzu:
"Art. 47 des Evangelischen Kirchengemeindegesetzes von 1887/1906. An der bisher üblichen Benützung der Kirchtürme, Kirchenuhren und Kirchenglocken sowie der im kirchlichen Eigentum verbleibenden Begräbnisplätze (Art. 46 Abs. 3) für die Zwecke der bürgerlichen Gemeinde tritt eine Änderung nicht ein. Die bürgerliche Gemeinde ist verpflichtet, einen dem Maße dieser Benützung entsprechenden Anteil an den Kosten der Instandhaltung dieser Gegenstände zu übernehmen. Als Kosten der Instandhaltung gelten auch die Kosten der Erneuerung oder Erweiterung, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung oder ein abweichendes Herkommen besteht."

Die bürgerliche Gemeinde (Bad Ditzenbach) ist aus diesen Gründen gemäß der Auseinandersetzung über das Vermögen der Gemeinde Auendorf aus dem Jahre 1889 verpflichtet, einen vereinbarten Anteil an den Kosten für die Erneuerung, Instandhaltung oder Erweiterung der Glocken einschließlich des Glockenturmes zu übernehmen. Bei der Auseinandersetzung von 1889 handelt es sich um eine (gesetzlich erzwungene) Vereinbarung zwischen der bürgerlichen Gemeinde Auendorf und dem erst neu eingesetzten Kirchengemeinderat und der Kirchengemeinde Auendorf über die Aufteilung des Vermögens der bisherigen Gemeinde Auendorf in einen bürgerlichen und einen kirchlichen Anteil. Diese Auseinandersetzung ist weiterhin geltendes (unveränderbares) Recht in Vermögensangelegenheiten von bürgerlicher und kirchlicher Gemeinde in Auendorf (wie in jeder anderen evangelischen Gemeinde in Württemberg). Bis zu diesem Zeitpunkt gab es kein getrenntes bürgerliches oder kirchliches Vermögen; der Gemeinderat war auch Kirchengemeinderat und daneben bestand unter der Bezeichnung "Stiftungsrat" (Mitglieder des Gemeinderats unter Leitung des Pfarrers) ein Rat zur Verwaltung der kirchlichen Stiftungen, die es bis 1923 noch reichlich gab.

Die letzte, rein bürgerliche Benutzung der Glocken der Stephanuskirche war das Geläut zur Wiedervereinigung vom 3.10.1990 0 Uhr.

 

Nachfolgend die vollständige Läuteordnung:


1. 6-Uhr-Läuten ("Morgenläuten bei Tagesanbruch")
ist einprogrammiert (außer bei den beweglichen gesetzlichen Feiertagen)

Ab 6.01 Uhr wird für 2 min. die Betglocke (Glocke 1) geläutet; ausgenommen sind Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage.

Bedeutung:
Die Morgenglocke weckt zum Morgengebet und erinnert an die Auferstehung Christi.

Die Handreichung sagt hierzu:
"Das Morgenläuten findet in der Regel zur Zeit des Tagesanbruchs, also zu wechselnder Stunde statt. Wenn es auf eine bestimmte Zeit festgelegt wird, ist es wünschenswert, dass jahreszeitlich wenigstens zwischen Sommer und Winter unterschieden wird (z. B. 5 Uhr im Sommer und 6 Uhr im Winter) Zum Morgenläuten wird die Betglocke verwendet.

In Auendorf ist das Morgenläuten auf 6 Uhr festgesetzt; ein Wechsel der Läutezeiten findet nicht statt.
Da sich die Gewohnheiten der meisten Auendorfer sich in den letzten 50 Jahren wesentlich geändert haben, wurde das 6-Uhr-Läuten an den Samstagen, den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen vor einigen Jahren abgestellt, um die Nachtruhe, die zu diesen Tagen bei vielen Auendorfern in der Regel über 6 Uhr hinaus reicht, nicht zu stören.


2. 11-Uhr-Läuten ("Mittagsläuten")
ist einprogrammiert (außer bei Sonntagen, an denen in Auendorf kein Gottesdienst stattfindet)

Ab. 11.01 Uhr wird für 3 min. die Kreuzglocke (Glocke 2) geläutet; ausgenommen sind die Sonntage mit Gottesdienst in der Stephanuskirche.

Bedeutung:
Gedenken an die Kreuzigung Christis (eigentlich 9 Uhr) und der Stunde der einbrechenden Finsternis nach der Kreuzigung Christi
Gedenken an die Leiden Jesu während der Kreuzigung
Gedenken an den Beginn der 6. Stunde des Heilsgeschehens am Karfreitag.
Ruf zum Gebet
Bitte um Erhaltung des Wort Gottes ("Trutzglocke wider den Antichristen") und des Friedens in Kirche und Land

In der Handreichung ist neben dem 11-Uhr-Läuten (mit der Kreuzglocke) auch ein 12-Uhr-Läuten (mit der Betglocke als eigentliches Mittagsläuten) genannt.

Als Mittagsläuten um 11 Uhr gilt Sonntags, wenn Gottesdienst in Auendorf ist, das Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes.


3. 16-Uhr-Läuten ("Gen Abend-Läuten")
ist einprogrammiert

Ab. 16.01 Uhr wird für 3 min. die Kreuzglocke (Glocke 2) geläutet; ausgenommen ist der Samstag beim Einläuten des Sonntages.

Bedeutung:
Gedenken an die Todesstunde Jesu (eigentlich 15 Uhr) und an die Stunde des Begräbnisses Jesu.

Die Handreichung sagt hierzu:
In den altwürttembergischen Landesteilen läutet man heute in der Regel bei Tagesanbruch, um 11 Uhr, um 15 Uhr und nach Einbruch der Dunkelheit.
Das "Gen-Abend-Läuten" (üblich in den fränkischen Gemeinden) erfolgt im Winter um 16 Uhr, im Frühling und Herbst um 17 Uhr und im Sommer um 18 Uhr.

In der Handreichung ist neben dem Gen-Abend-Läuten (mit der Kreuzglocke) auch ein 15-Uhr-Läuten (mit der Kreuzglocke zur Erinnerung an die Todesstunde Jesu) genannt.

In Auendorf war der Wechsel der Zeiten des Gen-Abend-Läutens bis vor 25 Jahren üblich; nach der Einführung der Sommerzeit (1980) abgeschafft.


4. 19.-Uhr-Läuten ("Nachtläuten nach Einbruch der Dunkelheit"; in Auendorf: "auf den Morgen läuten")
ist einprogrammiert

Ab. 19.01 Uhr wird für 3 min. die Betglocke (Glocke 1) geläutet.

Bedeutung:
Die Nachtglocke mahnt zum Nachtgebet und erinnert an die Todesstunde (eines Jeden) und an den Jüngsten Tag.

Die Handreichung sagt hierzu:
Das Nachtläuten richtet sich in der Regel nach dem Einbruch der Dunkelheit. Es fällt daher im tiefen Winter etwa auf 17.30 Uhr, im hohen Sommer erst auf 21 Uhr. Wo Läutemaschinen vorhanden sind, gehe man beim Nachtläuten wenigstens viertelstundenweise vor und zurück.


5. Läuten für die Sonntage
ist einprogrammiert (für die Gottesdienstzeit 10 Uhr)

a. Einläuten
Ab. 16.01 Uhr an jedem Samstag werden alle 3 Glocken 7 min. lang geläutet.

Bedeutung:
Erinnerung der Gemeinde, zeitig die werktäglichen Geschäfte ruhen zu lassen und sich innerlich auf den Sonntag vorzubereiten.

Die Handreichung sagt hierzu:
In den altwürttembergischen Kirchenbezirken geschieht dies nicht durch das Zusammenläuten mit allen Glocken; dieses feierliche Einläuten ist den Festtagen vorbehalten. Vor Sonntagen wird vielmehr, dem Landesherkommen entsprechend, am Samstag Nachmittag um 14 oder 15 Uhr oder auch zur Zeit des Gen-Abend-Läutens" statt der Kreuzglocke die Betglocke oder nach der Kreuzglocke noch die Betglocke geläutet.
siehe auch "6. Läuten für sonstige Festtage"

In Auendorf ist jedoch das Zusammenläuten mit allen Glocken üblich.

b. Vorzeichen
wenn der Gottesdienst um 9 Uhr beginnt, werden um 8.01 Uhr und 8.31 Uhr jeweils 2 min. lang die Kreuzglocke (Glocke 2) geläutet.
wenn der Gottesdienst um 10 Uhr beginnt, werden um 9.01 Uhr und 9.31 Uhr jeweils 2 min. lang die Kreuzglocke (Glocke 2) geläutet.

c. Ruf zum Gottesdienst
unmittelbar nach dem Ausschlagen des Stundenschlags beginnt der Mesner, die drei Glocken manuell für ca. 8-10 min. zu läuten.

d. Während des Gottesdienstes
Vaterunser-Läuten


6, Läuten für sonstige Festtage

Die Handreichung sagt hierzu:
Festtäglich sollten folgende Tage eingeläutet werden:
    Adventsfest
    Erscheinungsfest
    Sonntag Invocavit (württ. Landesbußtag)
    Konfirmationssonntag
    Palmsonntag
    Karfreitag
    Osterfest
    Himmelfahrtsfest
    Pfingstfest
    Dreieinigkeitsfest
    Kirchweihfest
    Erntedankfest
    Reformationsfest
    Allgemeiner Buß- und Bettag

Da in Auendorf jeder Sonntag "festtäglich" eingeläutet wird, ist diese Bestimmung für Auendorf gegenstandslos.

a. Karfreitag
es findet kein Einläuten am Gründonnerstag statt

Gottesdienst um 10 Uhr
Vorzeichen zum Gottesdienst um 9.01 Uhr und 9.31 Uhr
 ist einprogrammiert.
Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes

siehe hierzu aber die Handreichung (weiter vorne); durch Beschluss des Kirchengemeinderats in Auendorf findet kein Einläuten des Karfreitags statt.

b. Ostern
für den Ostersonntag findet am Karsamstag das Einläuten
(wie an gewöhnlichen Samstagen auch) statt.
Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes

Die Handreichung sagt hierzu:
Um das Osterfest als das höchste Fest des Kirchenjahres auszuzeichnen und an die Auferstehung Christi zu erinnern, kann an diesem Tag statt der Morgenbetglocke (6-Uhr-Läuten) mit allen Glocken eine halbe Viertelstunde geläutet werden.

In Auendorf findet nur das Einläuten zum Ostersonntag, am Karsamstag um 16.01 Uhr statt.

c. Heiliger Abend
Gottesdienst um 18 Uhr
ein Einläuten am Tag davor findet nur statt, wenn der Heilige Abend ein Sonntag ist; ist der Heilige Abend ein Samstag, findet das Einläuten des Sonntags um 16 Uhr nicht statt.
Vorzeichen zum Gottesdienst um 17.01 Uhr und 17.31 Uhr
 ist einprogrammiert.
Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes

Die Handreichung sagt zum Einläuten:
Findet am Nachmittag oder Abend des Samstags ein Gottesdienst statt, dann tritt das Läuten zu demselben an die Stelle des Einläutens.

d. 1. Weihnachtstag
Gottesdienst um 10 Uhr
Vorzeichen zum Gottesdienst um 9.01 Uhr und 9.31 Uhr
 ist einprogrammiert.
Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes

e. 2. Weihnachtstag
kein Gottesdienst; normales Werktagläuten.

f. Altjahrabend
Gottesdienst um 19 Uhr
Vorzeichen zum Gottesdienst  um 18.01 Uhr und 18.31 Uhr
 ist einprogrammiert.

g. Neujahr
Mitternachtsläuten zum Übergang in das neue Jahr von 0.01 10 min. lang mit allen drei Glocken
 ist einprogrammiert.
kein Gottesdienst; normales Werktagläuten.

Die Handreichung sagt hierzu:
Seit der Jahrhundertwende hat sich das mitternächtliche Einläuten des Neuen Jahres fast allgemein durchgesetzt. Es geschieht so, daß nach dem Stundenschlag eine halbe Viertelstunde geläutet wird. Am besten wird dieses Läuten in einem mitternächtlichen Gebetsgottesdienst einbezogen; dadurch ist sein Sinn aus Aufruf zum Gebet am besten gesichert.

Heute ist das Neujahrsläuten eher ein bürgerliches als ein kirchliches Läuten.

h. Erscheinungsfest (6. Januar)
kein Gottesdienst, außer wenn der Tag auf Sonntag fällt.
normales Werktags- oder Sonntagsläuten.


7. Sonderläuten

a.  Überführung verstorbener Gemeindemitglieder
Für jedes verstorbene Gemeindemitglied wird bei seiner Überführung von seinem Wohnhaus (bzw. bei Überführung aus dem Krankenhaus innerhalb des Ortes) bis zur Leichenhalle mit allen 3 Glocken geläutet.
Findet die Überführung in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr statt, wird um 11.01 für 5 min. mit allen drei Glocken geläutet.

Bedeutung:
Gedenken an das entschlafene Gemeindeglied und seiner Angehörigen; Ruf zum Gebet; Mahnung zum Gedenken an die eigene Sterbestunde.

Die Handreichung geht bei diesem Läuten davon aus, dass nur die Schiedglocke (in Auendorf die Kreuzglocke; Glocke 2) geläutet wird und zwar unmittelbar bei oder nach Eintritt des Todesfalls. Bei diesem Zusammenläuten während der Überführung in die Leichenhalle handelt es sich in Auendorf also um einen Sonderfall.

Bis zum Bau der Leichenhalle (1971/72) war es in Auendorf üblich, bei der Überführung einen Leichenzug vom Wohnhaus des Verstorbenen zum Friedhof (geführt vom Totengräber) zu veranstalten. Hierbei wurde, solange der Leichenzug in Bewegung war, alle 3 Glocken zusammengeläutet (bei weiteren Wegen. z. B. vom Unterdorf oder vom Eichele wurde, während der Sarg abgestellt war, aufgehört zu Läuten). Sobald der Leichenzug die Kirche erreicht hatte, wurde der Weg von der Kirche zum Friedhof nur mit der großen Glocke (Glocke 1) begleitet.

b. Bestattungsgottesdienst
in der Regel beginnt um 13.30 Uhr die Beerdigung auf dem Friedhof
Vorzeichen um 12.31 Uhr und 13.01 Uhr.
Totenläuten mit der Betglocke als Totenglocke (Glocke 1) während des Ablassens des Sargs ins Grab
Gottesdienst unmittelbar nach dem Beerdigungsakt ohne Vorläuten oder Zusammenläuten
kein Vaterunser-Läuten während des Gottesdienstes
(Abweichung von der Handreichung)

c. Hochzeitsgottesdienst
Gottesdienst nach Ansprache
bei einem öffentlichen Gottesdienst wird das normale Vorzeichen zum Gottesdienst eine Stunde und eine halbe Stunde vor Beginn des Hochzeitsgottesdienstes gegeben und wie zu einem normalen Gottesdienst mit allen drei Glocken gerufen.
bei einem nichtöffentlichen Gottesdienst wird ohne Vorzeichen nur kurz zusammengeläutet.
kein Läuten während des Trauaktes
während eines öffentlichem Gottesdienst: Vaterunser-Läuten.

d. Taufgottesdienst
während eines Sonntagsgottesdienstes
beim Taufakt ist die Taufglocke (Glocke 3) zu läuten


In der Handreichung ist neben den genannten Geläuten auch noch genannt:
- das Läuten mit der Kreuzglocke um 11 Uhr an jedem Freitag (in solchen Gemeinden in denen um 11 Uhr an den sonstigen Tagen nicht geläutet wird (zum Gedenken an den Beginn der 6. Stunde des Heilsgeschehens des Karfreitags; Freitagsläuten)
- das Läuten mit der Kreuzglocke unmittelbar im Anschluss an das Nachtläuten (zum Gedenken an Jesu Gebetskampf in Gethsemane).

Die Handreichung zur Läuteordnung stammt aus dem Jahr 1956. In manchen Aussagen erkennt man das. So schreibt sie, als Schlußpunkt der Handreichung:
"4. Das maschinelle Läuten bleibt immer ein Notbehelf. Die Glocke ist ein Musikinstrument, das von Menschenhand bedient werden sollte. Der Mesner und seine Helfer sollen sich bewußt sein, daß es ein priesterlicher Dienst ist, wenn sie die Gemeinde durch das Glockenläuten zu Gottes Wort und Sakrament und zum Gebet rufen. Sie sollen ihren Dienst darum betend vor Gottes Angesicht tun."

 

Diese Läuteordnung wurde vom Kirchengemeinderat zur Kenntnis genommen. Sie ist eine schriftliches Fixierung dessen, was seit Jahrzehnten in Auendorf praktiziert wird.