Ortssatzung der neuen Kirchengemeinde

Ortssatzung der Evangelischen Christuskirchengemeinde im Täle[1]

(Ev. Kirchengemeinde in Auendorf, Deggingen, Bad Ditzenbach, Gosbach und Reichenbach i. T.)

 

mit auslegenden Hinweisen und Verweisen auf Protokolle der Gemeinsamen Sitzungen der Kirchengemeinderäte Deggingen-Bad Ditzenbachs und Auendorfs sowie des gemeinsamen Pfarrplanausschusses[2] 

 

Gemäß § 58 in Verbindung mit  § 13 Abs. 1, § 56 und § 56a Kirchengemeindeordnung

 

haben die Kirchengemeinderäte der Ev. Kirchengemeinde Auendorf und der Ev. Kirchengemeinde Deggingen-Bad Ditzenbach

 

für die zukünftige Evangelische Christuskirchengemeinde im Täle – Ev. Kirchengemeinde in Auendorf, Deggingen, Bad Ditzenbach, Gosbach und Reichenbach i. T.

 

nach vierjährigem Beratungsprozess zur Fusion ihrer Kirchengemeinden, die aufgrund der Beschlüsse der Bezirkssynode aus dem Jahr 2006 zum Pfarrplan 2011 von beiden Kirchengemeinden als notwendig und zur Erhaltung einer 100%- und einer 50%-Pfarrstelle für beide Teile für erforderlich betrachtet wird,

 

am (15. Februar 2011) die folgende Ortssatzung beschlossen.

 

 

§ 1 Struktur der Kirchengemeinde

 

(1)[3] Die Kirchengemeinde erstreckt sich über den Hauptort Deggingen und die folgenden räumlich getrennten Nebenorte:

 

HAUPTORT /      GEMEINDEGLIEDERZAHL      ANTEILIG

NEBENORTE

 

Auendorf                         367                            18%

Bad Ditzenbach               432                            22%

Gosbach                          227                            11% 

Reichenbach i. T.             258                            12 %

HAUPTORT Deggingen     711                            35%

 

GESAMT                         1995                          100% .

 

 

(2)[4][5] Innerhalb der Kirchengemeinde bestehen die Gottesdienstorte Deggingen[6] (mit der Christuskirche) und Auendorf [7] (mit der Stephanuskirche).

 

 

§ 2 Kirchengemeinderat[8] 

(1) In den Kirchengemeinderat werden 12 Mitglieder[9] gewählt. Die Sitze werden im Verhältnis der Gemeindegliederzahlen auf den Hauptort und die Nebenorte oder Gruppen von Nebenorten verteilt.

 

Der Ortsteil Auendorf erhält jedoch einen Sitz mehr, als ihm zahlenmäßig zusteht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Auendorf neben Deggingen ebenfalls Gottesdienstort ist und ein Gemeindehaus mit eigenen Veranstaltungen vor Ort hat. Drei gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates sollen einen größeren Parochieauschuss ermöglichen. [10] 

(2) Daraus ergibt sich folgende Zusammenstellung der Zahlen von Kirchengemeinderäten, die aus den einzelnen Orten zu wählen sind:

 

HAUPTORT / NEBENORTE         ZAHL DER SITZE 

 

Auendorf                                              3

Bad Ditzenbach                                    2

Gosbach                                               1

Reichenbach i. T.                                  2  

HAUPTORT Deggingen                          4

 

 

§ 3 Parochieausschüsse[11] 

 

(1) Für die beiden Gottesdienstorte werden Parochieausschüsse gebildet. Ihre Zusammensetzung richtet sich nach § 56a Abs. 2 KGO [12].

 

(2) Die Ausschüsse wählen eine oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter aus ihrer Mitte.

 

(3) Die Ausschüsse sind zuständig für alle Aufgaben des Kirchengemeinderats, sofern sie den jeweiligen Gottesdienstort betreffen und für die Kirchengemeinde nicht von besonderer Bedeutung sind.

 

(4) Die Aufgaben des Parochieausschuss Auendorf [13] sind insbesondere:

 

- Förderung der Kommunikation zwischen Gemeindegliedern, ehrenamtlichen und angestellten Mitarbeitenden und dem Kirchengemeinderat

 

-   Suche von Mitarbeitenden für Gruppen und Projekte im Kontakt mit den Pfarrerinnen / Pfarrern

 

-  Unterstützung der Gemeindegruppen in der Parochie bei der Organisation und Durchführung ihrer Vorhaben

 

-  Organisation des Rahmenprogramms bei Sondergottesdiensten, Übernahme von Lektorendiensten u.ä. und Mesnerdienstvertretung in der Stephanuskirche, Fahrdienst,

 

-  Mitarbeit im Auendorfer Sommerfestausschuss[14] und Organisation von weiteren Festen und Veranstaltungen.

 

- Nutzung und Pflege der Gemeindegebäude am Gottesdienstort

 

- Vorschlagsrecht für ein Projekt für den Gemeindebeitrag

 

Der Parochieausschuss Auendorf tagt mindestens 4 mal im Jahr.

 

(5) [15]  Der Parochieausschuss Deggingen-Bad Ditzenbach tagt bei Bedarf im Anschluss an eine ordentliche Sitzung des Kirchengemeinderates.

 

(6) [16]  Die Parochieausschüsse sind an den Haushaltsplan und die Rahmenbeschlüsse des Kirchengemeinderats gebunden. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kirchengemeinde durch die Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (§ 24 Abs. 4 KGO) bleibt unberührt. Die Zuständigkeit der Ausschüsse schließt die Bewirtschaftungsbefugnis innerhalb der nachfolgend genannten Wertgrenzen ein:

 

– Die Parochieausschüsse bewirtschaftet die Mittel bis 500 € im Einzelfall [17].

 

– Die Parochieausschüsse sind beschließende Ausschüsse [18].

 

– Sofern Gebäude ausschließlich oder überwiegend den Gemeindegliedern eines Gottesdienstortes zur Verfügung stehen, nimmt der jeweilige Parochieausschuss das Hausrecht im Rah­men der landeskirchlichen Ordnungen wahr. Der Kirchengemeinderat  kann darüber hinaus im begründeten Einzelfall und im Benehmen mit dem jeweiligen Parochieausschuss Nutzungsrechte am jeweiligen Gebäude einräumen, wenn dies im Inte­resse der Kirchengemeinde geboten ist. In Fragen der Ausstattung des jeweiligen Gebäudes und bei baulichen Maßnahmen steht den jeweiligen Parochieausschüssen ein Vorschlagsrecht zu.

 

– Der Anteil der Kirchengemeinde aus dem Erlös des Auendorfer Sommerfestes soll, vorbehaltlich anders als in der Bezirkssatzung geregelt, ausschließlich nur zur Erhaltung der Auendorfer Gebäude (Stephanuskirche, Evang. Gemeindezentrum, Pfarrhaus) verwendet werden.[19] 

– Insbesondere die folgenden Aufgaben bleiben dem Kirchengemeinderat vorbehalten:

 

– Der Kirchengemeinderat entscheidet auf Vorschlag des zuständigen Parochieausschusses über die Anstellung und Entlassung von Mitarbeitenden, die ausschließlich oder überwiegend in einem der Gottesdienstorte tätig sind.  

 

– Der Kirchengemeinderat stellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest und beschließt über die Entlastung des Kirchenpflegers und der weiteren Personen, über deren Entlastung zu entscheiden ist.

 

 

§ 4 Bauausschuss[20] 

(1) Zur dauerhaften Erledigung von Bausachen[21] der Kirchengemeinde, wird ein Bauausschuss gebildet; Abs. 3 bleibt unberührt. Der Bauausschuss ist ein beschließender Ausschuss[22].

 

 

(2) Der Bauausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter einem / einer  Vorsitzenden, die vom Kirchengemeinderat gewählt werden. Der / die Vorsitzende des Parochieausschusses Auendorf oder seine / ihre Stellvertreter/in ist Kraft Amtes Mitglied im Bauausschuss.

 

 

(3) Bausachen, deren Wert 500 € unterschreitet, werden vom zuständigen Parochieausschuss erledigt. Für einzelne andere Bausachen kann der Kirchengemeinderat anstelle des Bauausschusses den zuständigen Parochieausschuss mit der Erledigung beauftragen.

 

 

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Die Ortssatzung tritt am 1. Januar 2012 [23] in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung des Evang. Oberkirchenrats.

 

 

 

 


[1] Arbeitstitel war "Ev. Friedensgemeinde; endgültiger Name ist durch Beschlüsse der Kirchengemeinderäte am 17.5.2011 festgelegt worden.

 [2] gemeinsamer Ausschuss der Kirchengemeinderäte von Deggingen-Bad Ditzenbach und Auendorf zur Vorbereitung der Fusion; erste Sitzung vom 21.7.2006, die letzte und 21. am 16.9.2010.

 [3] war § 1 des Ortssatzungsentwurfs zu § 13 KGO (siehe Protokoll des Pfarrplanausschusses vom 21. Juni 2010); Fassung des Pfarrplanausschusses vom 16.9.2010.

 [4] war § 1 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 des Ortssatzungsentwurfes zu § 56a KGO (siehe Protokoll des Pfarrplanausschusses vom 21. Juni 2010); Fassung des Pfarrplanausschusses vom 16.9.2010.

 [5] Parochieausschüsse nach Gottesdienstorten, nicht nach Seelsorgebezirken (siehe Protokolle des Pfarrplanauschusses vom 13. Nov. 2009 und 2. Febr. 2010 sowie Protokoll zur gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010).

 [6] Der Gottesdienstort Deggingen umfasst die bisherige Ev. Kirchengemeinde Deggingen-Bad Ditzenbach.

 [7] Der Gottesdienstort Auendorf umfasst die bisherige Ev. Kirchengemeinde Auendorf.

 [8] war § 2 des Ortssatzungsentwurfes zu § 13 KGO (siehe Protokoll des Pfarrplanausschusses vom 21. Juni 2010); Fassung des Pfarrplanausschusses vom 16.9.2010.

 [9] Die Zahl der Mitglieder des Kirchengemeinderats weicht von der Norm des § 12 KGO und Ziffer 14 der DVO zur KGO ab. Mit der Begründung nach § 2 Abs. 1 Unterabs. 2 und dem Wunsch der Ev. Kirchengemeinde Deggingen-Bad Ditzenbach, die Sitzverteilung unter ihren bisherigen Ortsteilen beibehalten zu wollen, wurde die Zahl auf 12 festgesetzt, davon 9 (wie bisher) aus den Ortsteilen der bisherigen Ev. Kirchengemeinde Deggingen-Bad Ditzenbach (siehe auch Protokolle des Pfarrplanausschusses vom 12. Januar 2010 und vom 2. Februar 2010 und Protokoll der gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010 mit Beschlussfassung).

 [10] siehe hierzu auch das Protokoll der gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010 (TOP2)

 [11] war § 1 Abs. 1 Unterabs. 3 des Ortssatzungsentwurfes zu § 56a KGO (siehe Protokoll des Pfarrplanausschusses vom 21. Juni 2010); Fassung des Pfarrplanausschusses vom 16.9.2010.

 [12] ÜBERGANGSBESTIMMUNG: Bis zu den, auf das Inkrafttreten dieser Ortssatzung folgenden Wahlen zum Kirchengemeinderat sind die bisherigen Mitglieder der Kirchengemeinderäte von Auendorf und von Deggingen-Bad Ditzenbach, sofern sie mit der kirchlichen Verwaltung weiter beauftragt sind, Mitglieder des Parochialausschusses von Auendorf und von Deggingen-Bad Ditzenbach. Eine Zuwahl während dieser Zeit ist nicht vorgesehen. Verzichten einzelne Mitglieder des Kirchengemeinderates während dieser Zeit auf ihr Amt als Kirchengemeinderat, bleiben sie Mitglied im jeweiligen Parochialausschuss, sofern sie nicht auf beide Ämter verzichten.

 [13]Der Parochieausschuss Auendorf besteht nach § 56a Abs. 2 KGO aus mindestens 4 Mitgliedern: Den drei gewählten Kirchengemeinderäten und der Pfarrerin oder dem Pfarrer des Pfarramts II der Ev. Christuskirchengemeinde im Täle. Drei weitere Mitglieder können (müssen aber nicht) vom Kirchengemeinderat aus der Zahl der in Auendorf wohnhaften Kirchengemeindegliedern gewählt werden, so dass der Ausschuss maximal 7 Mitglieder haben kann (es gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip). Der Kirchenpfleger / die Kirchenpflegerin der Kirchengemeinde kann beratend an den Sitzungen des Parochieausschusses Auendorf teilnehmen; er ist kraft Amtes auch dann kein ordentliches Mitglied im Parochieausschuss, wenn er in Auendorf wohnt.

 [14] „Mitarbeit im Auendorfer Sommerfestausschuss“ umfasst sämtliche Aufgaben, die mit dem Dorfgemeinschaftsfest „Auendorfer Sommerfest“ zu tun haben, welches der Parochieausschuss Auendorf als Ev. Kirche in Auendorf gemeinsam mit der Schützengesellschaft Auendorf e. V. und dem Gemischten Chor Auendorf veranstaltet, einschließlich finanzieller Fragen; muss hierbei ein Zugriff auf Haushaltsmittel der Kirchengemeinde beschlossen werden, ist dies nur bis zur Höhe von 500 € möglich (§ 3 Abs. 5 erster Gedankenstrich der Ortssatzung), ansonsten ist der Kirchengemeinderat auf Antrag des Parochieausschusses Auendorf zuständig. Die Zuständigkeiten des Kirchenpflegers / der Kirchenpflegerin bleiben unberührt.

 [15] In den Sitzungen des Pfarrplanausschusses und der gemeinsamen Sitzungen der KGRe wurde davon ausgegangen, dass ein Parochieausschuss für die bisherige Ev. Kirchengemeinde Deggingen-Bad Ditzenbach nicht gebraucht wird. Da jedoch Parochieausschüsse für beide Gottesdienstorte gemäß Aussage von H. Kolb vom OKR zwingend erforderlich sind (wegen deren Einrichtung als beschließende Ausschüsse), wurde er an dieser Stelle vorgesehen (siehe auch § 2 Abs. 1 der Ortssatzung zu § 56a KGO  und das Protokoll des Pfarrplanausschusses vom 2. Februar 2010). Der Parochialausschuss Deggingen-Bad Ditzenbach hat jedoch (wie der Parochialausschuss Auendorf) alle Aufgaben, die im Abs. 3 allgemein aufgeführt sind.
Der Parochieausschuss Deggingen-Bad Ditzenbach würde mind. aus 11 Personen bestehen: Den 9 gewählten Mitgliedern und den beiden Pfarrern / Pfarrerinnen (beide deshalb, weil der Seelsorgebezirk des Pfarramts II auch einen Teil des Gottesdienstortes Deggingen umfasst). Es können 9 weitere Mitglieder hinzugewählt werden. Für den Kirchenpfleger / die Kirchenpflegerin gilt der letzte Satz in Fußnote 13 entsprechend.

 [16] Die Parochieausschüsse genießen keine Finanzautonomie und kein Vertretungsrecht nach Außen; hierzu siehe auch Ziffer 89b (zu § 56a) der DVO zur KGO. Sie können jedoch über, ihnen durch den Plan für das kirchliche Handeln eingeräumten Mittel, im Einzelfall bis zur Höhe von 500 € alleinverantwortlich beschließen (siehe Protokoll zur gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010 mit Beschluss hierüber).

 [17] zur Höhe der Bewirtschaftungsgrenze siehe das Protokoll zur gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010 mit Beschluss hierüber).

 [18] siehe hierzu die Protokolle zum Pfarrplanausschuss vom 12. Januar 2010 und vom 2. Februar 2010 sowie das Protokoll der gemeinsamen Sitzung der KGRe vom 20. April 2010 mit Beschluss. Der Status der Parochieausschüsse als beschließende Ausschüsse sind rechtzeitig vor den Kirchenwahlen 2019 nochmals zu überprüfen.

 [19] Formulierungsvorschlag der Kirchlichen Verwaltungsstelle; H. Kolb vom OKR hat diesen Wortlaut nicht bemängelt; bisher war diese Bestimmung bei § 3 Abs. 4 5. Gedankenstrich aufgeführt.

 [20] Dieser Paragraf wurde im Pfarrplanausschuss vom 21. Juni 2010 (als § 3 der Ortssatzung nach § 56a KGO) eingefügt, ohne jedoch den Inhalt festzusetzen.

 [21]genaue Definition von „Bausachen“ weggelassen, da dann der Kirchengemeinderat selbst durch Beschluss entscheiden kann, welche Angelegenheiten er dem Bauausschuss überträgt, und welche er selbst entscheidet.

 [22]Die Wertgrenzen, bis zu der der Bauausschuss eigenständig beschließen kann, wird vom Kirchengemeinderat durch Beschluss festgesetzt.

 [23] Der eigentlich für die Fusion vorgesehene Termin „Erntedankfest 2011“ wäre der 2. Oktober 2011. Lt. H. Kolb, OKR ist eine Fusion nur zum Jahresanfang sinnvoll (u. a. wegen Haushalt).