Die Trennung der weltlichen und der kirchlichen Gemeinde in Auendorf

 

Die Pfarrei Auendorf erhielt im Jahre 1852 einen Pfarrgemeinderat, der für alle kirchlichen Belange zuständig war. Da jedoch die Pfarrei Auendorf kein Vermögen besaß (das alles bei der bürgerlichen Gemeinde und in den örtlichen Stiftungen organisiert war) war er praktisch nur für die Unterstützung des Pfarrers in der gottesdienstlichen Arbeit zuständig.

 

Nach langjährigen Bemühungen des Evangelischen Kirchenrats und des Synodus (Vorgänger des Oberkirchenrats) und des Königs als Landesbischofs sowie gegen den langen Widerstand der Stände des Landes (Landtag) ab 1876 konnte im Jahr 1887 die Trennung der bürgerlichen von der kirchlichen Gemeinde durch Landesgesetz (vom 14. Juni 1887) beschlossen werden und wurde ab Anfang Juli 1889 durchgeführt.

 

Die Pfarrei Auendorf, die bisher der Gemeinde Auendorf zugeordnet war, wurde jetzt der neu gebildeten Evangelischen Kirchengemeinde Auendorf zugeschlagen und im weiteren Verlauf des Jahres 1889 wurde die Vermögensausscheidung des Vermögens der Evangelischen Kirchengemeinde Auendorf von dem Vermögen der Gemeinde Auendorf durch Auseinandersetzungsvertrag mit der bürgerlichen Gemeinde vollzogen.

 

Im Jahr 1873 wurde durch württembergisches Gesetz die Armenpflege (heute Sozialhilfe) allein als Aufgabe der bürgerlichen Gemeinde übertragen und somit erstmals die Kirchengemeinde abgesondert. Die Verwaltung der Stiftungen mit dem Zweck der Armenpflege wurde an die bürgerliche Gemeinde übertragen.


Das Gesetz von 1887, auf Grund dessen die Evangelische Kirchengemeinde Auendorf errichtet wurde, hat für die Verwaltung des Vermögens einen Kirchengemeinderat eingesetzt, dessen Mitglieder auf sechs Jahre gewählt wurden und alle drei Jahre die Hälfte der Räte neu gewählt wurden. Neben den gewählten Mitgliedern gab es auch folgende stimmberechtigte Mitglieder von Amts wegen:
- der Pfarrer, der auch Vorsitzender des Kirchengemeinderats war
- der Kirchenpfleger, der vom Kirchengemeinderat für die Verwaltung der laufenden Finanzen gewählt wurde,
- der Schultheiß (Bürgermeister).
> Die Wahlen zum Kirchengemeinderat