Der Kirchenkonvent war eine typisch württembergische Einrichtung. Er diente ab deren Einführung, bald nach der Reformation 1534 als örtliches Sittengericht und war auch Schlichtungsinstanz für verschiedene Streitigkeiten im Ort. Ein Kirchenkonvent in Ganslosen ist seit 1601, also noch vor der Trennung von Gruibingen nachgewiesen.
Mit der Vereinigung Ganslosens und den katholischen Siebenhofstätten im Jahr 1806 blieb der Kirchenkonent nur für die evangelischen Einwohner zuständig. Für die katholischen Einwohner wurde 1817 ebenfalls ein Kirchenkonvent eingerichtet, für die katholischen Gansloser war der Kirchenkonvent in Ditzenbach zuständig.
Bis 1852 war er auch Hilfsorgan des Ortspfarrers in gottesdienstlichen Angelegenheiten, bevor diese Aufgabe an einen gewählten Pfarrgemeinderat abgegeben wurde.
Nach 1817, dem vorläufigen Verwaltungsedikt (=Gemeindeordnung), war der Kirchenkonvent auch der ständige Ausschuß des neu errichteten Stiftungsrates. Ihm oblag die Verwaltung der örtlichen Stiftungen, blieb aber weiterhin örtliches Sittengericht.
Mit der Errichtung einer eigenständigen Evangelischen Kirchengemeinde in Auendorf fiel auch der Kirchenkonvent (auch für die Katholischen Einwohner) im Jahr 1889 fort.