Aus unserem Kirchengemeinderat

 

Einstimmiger Beschluss vom 04.06.2019:

Wir möchten, dass gleichgeschlechtliche Paare in unseren Kirchen (Christuskirche Deggingen und Stephanuskirche Auendorf) in einem Gottesdienst getraut/gesegnet werden können.

Hintergrund: Am 23.05.2019 hat die württembergische Landessynode öffentliche Gottesdienste anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht. Dem Gesetz zufolge könnten in bis zu einem Viertel aller Kirchengemeinden solche Gottesdienste stattfinden. Ein entsprechendes Schreiben geht an den Oberkirchenrat Stuttgart. (Für 25% der Gemeinden unserer Landeskirche ist das ab 1.1.2020 möglich.)

Schon im Mai 2018 hatte der Kirchengemeinderat beschlossen:

„Wir lehnen jede Form von Diskriminierung ab, weil das dem Menschenbild widerspricht, das Jesus im Evangelium vorgelebt und vorgeliebt hat. Gottes Segen lässt sich nicht einsperren und begrenzen.

Darum hat unser Kirchengemeinderat beschlossen:

1 - Gleichgeschlechtliche Paare können in unseren Kirchen getraut werden.

2 - Wir fordern unsere Landeskirche auf, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen (wie das in anderen Evang. Landeskirchen möglich ist).“